Auch in diesem Jahr machte sich der Schweizer Tierschutz STS auf die Suche nach der in allen Belangen vorbildlichen Zoofachhandlung. Und auch in diesem Jahr blieb die Suche letztendlich erfolglos. Problematische und auch gesetzeswidrige Artikel fanden sich weiterhin im Sortiment mancher Anbieter. Insbesondere fielen ungenügend oder falsch deklarierte Käfige im Verkauf auf.
Für die artgemässe und gesetzeskonforme Haltung von Heimtieren ist der Zoofachhandel von grösster Bedeutung. Hier kaufen Heimtierhalter Gehege, Futter, Tiere und Zubehör und hier lassen sie sich beraten. Im Rahmen seiner Zoofachhandel-Recherche 2016 überprüfte der Schweizer Tierschutz STS 30 Zoofachgeschäfte (sieben Qualipet-, drei Fressnapf- und zwei Hornbach-Filialen sowie 18 eigenständige Geschäfte). Beurteilt wurden Qualität des Sortiments, Haltung der zum Verkauf angebotenen Tiere und Kundenberatung. Der Fokus der diesjährigen schweizweiten Vor-Ort-Recherche lag auf dem Bereich Vogelhaltung. Alle besuchten Zoofachhandlungen erhielten die Möglichkeit zu einer Stellungnahme.
Nicht immer vorbildlich
Beim Sortiment und auch in der Tierhaltung wurden, nach der STS-Kritik der vergangenen Jahre, erfreulicherweise verschiedene Verbesserungen umgesetzt. Einzelne Beispiele besonders tierfreundlicher Hal-
tung und mehrere vorbildliche Beratungen zur Vogelhaltung fielen bei der Recherche positiv auf. In den meisten der aktuell beurteilten Zoofachgeschäften wurden bei der Haltung der zum Verkauf stehenden Vögel immerhin die gesetzlichen Vorgaben eingehalten – oftmals aber nur knapp. Festgestellt wurden auch etliche Gesetzesverstösse sowohl bei der Haltung von Vögeln, hauptsächlich aber in der Nager- und Reptilienhaltung. In manchen Geschäften verbesserungswürdig bleibt die Beratungskompetenz der Verkaufspersonals.
Ungenügende Deklaration von (Vogel)käfigen
Festzuhalten ist: Viele der angebotenen Käfige erfüllen die gesetzlichen Normen, sind aber doch viel zu klein, um eine tierfreundliche Haltung zu gewährleisten. In mehr als zwei Drittel der beurteilten Zoofachhandlungen genügte die Deklaration der Vogelkäfige nicht. Angaben, für welche Vögel die Käfige gesetzeskonform beziehungsweise empfehlenswert sind und teilweise auch Massangaben fehlten. Bei der Einrichtung der Käfige suchte man manches Mal federnde Äste und ein Wasserbad vergebens, obwohl beides gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei Hornbach fiel auf, dass weiterhin verschiedene Vogel- und Nagerkäfige nicht korrekt deklariert sind und für die Unterbringung von Tierarten empfohlen werden, für deren Haltung sie gänzlich ungeeignet, teils sogar verboten, sind.
Katzenspielzeug aus Echtpelz
Wer mit dem Lebendtierverkauf und mit Tierprodukten wie Futter und Zubehör Geschäfte macht, trägt grosse Verantwortung. Der Schweizer Tierschutz STS erwartet vom Zoofachhandel, dieser Verantwortung noch vermehrt umfänglich gerecht zu werden. Dazu gehört das Wahrnehmen einer Vorbildfunktion gegenüber der Kundschaft mit erstklassiger Beratung, hilfreichem Informations-
material und vor allem einem in jeder Hinsicht tierfreundlichen Sortiment. Plastiksitzstangen und Spiegel in Vogelkäfigen, Hamsterbälle, kleine, für alle Nager ungeeignete Laufräder, Nagergeschirre, in denen sich kein Fluchttier wohlfühlt und Würgeleinen und Führhilfen für Hunde gehören nicht dazu, ebenso wenig wie Katzenspielzeug aus Echtpelz.
pd / STS